Unterstützungsfonds
Die Akademie der bildenden Künste Wien möchte mit dem Unterstützungsfonds sozial benachteiligten Studierenden aus Drittstaaten*, Staatenlosen, subsidiär Schutzberechtigten und Konventionsflüchtlingen eine finanzielle Hilfestellung bieten und stellt daher eine Summe aus den Erlösen der jährlichen Akademie Auktion zur Verfügung. Die Vergabe des Unterstützungsfonds erfolgt jährlich durch das Vizerektorat Kunst | Lehre.
Bewerbungsfrist
Einreichfrist jährlich Mitte März bis Mitte April
Eine Antragsstellung erfolgt ausschließlich über https://calls.akbild.ac.at/. Für die Benutzung unseres Einreichsystems https://calls.akbild.ac.at/ müssen Sie sich einmalig registrieren (falls Sie noch keinen Zugang haben) - bitte verwenden Sie dazu Ihre @student.akbild.ac.at-Adresse, um sich als Studierende_r zu identifizieren. Der Login ist nicht mit dem AkademieOnline-Passwort möglich, da es sich hier um ein eigenständiges System handelt.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Aktiv betriebenes ordentliches Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium an der Akademie der bildenden Künste Wien.
- Staatsbürger_innenschaft eines Drittstaates* oder Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte und Konventionsflüchtlinge.
- Soziale Bedürftigkeit.
- Studierende, die im Besitz einer Rot-Weiß-Rot Karte sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
* Ausgenommen sind alle Vertragsstaaten des EWR sowie die Schweiz und das Vereinigte Königreich (Vertragsstaaten der EWR sind zum einen die 27 EU-Mitgliedsstaaten und zum anderen die sogenannten EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). Austauschstudierende und Doppelstaatsbürger_innen eines EWR-Vertragsstaates (inkl. Schweiz, Vereinigtes Königreich) kommen für ein Stipendium prinzipiell nicht in Frage.
Für die Einreichung erforderlich
1. Antrag (Upload in einer PDF, max. 10 MB)
- Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass o.ä.).
- Biografische Angaben in Form eines tabellarischen Lebenslaufs.
- Studienzeitbestätigung.
- Studienerfolgsnachweis (abrufbar auf Campus Online - Studien - Studienerfolgsnachweis):
- Prüfungsaktivität der letzten beiden Semester.
- Wenn Sie noch am Anfang Ihres Studiums sind, bitte übermitteln Sie die Prüfungsaktivität der bisher absolvierten Lehrveranstaltungen und die derzeit belegten Lehrveranstaltungen.
- Ein Empfehlungsschreiben von einer_einem Lehrenden der Akademie der bildenden Künste Wien, in dem auf die soziale Bedürftigkeit, den bisherigen Studienerfolg sowie auf die Motivation für das Studium eingegangen wird.
- Konsistente und fortlaufende Bankkontoauszüge der letzten drei Monate.
2. Meldezettel als PDF
Es besteht die Möglichkeit sowohl für den Unterstützungsfonds als auch für das 2nd Year Scholarship einzureichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihnen nur eines der beiden Stipendien zuerkannt werden kann. Die Auszahlung ist abhängig von der Juryentscheidung für das 2nd Year Scholarship im Dezember. Wir bitten um Verständnis, dass eine Auszahlung für beide Stipendien erst im Jänner erfolgen kann.
Es können nur Bewerbungen mit vollständigen Angaben und Unterlagen, die den oben angeführten Kriterien entsprechen, berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Einreichfristen unbedingt eingehalten werden müssen, zu spät oder unvollständig eingereichte Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.