Skip to main content

Vizerektorin für Kunst und Lehre

2.
Ingeborg Erhart, Foto: Theresa Wey

Ingeborg Erhart , geboren 1971 in Innsbruck, studierte Kunstgeschichte in Innsbruck und Wien und dissertierte zum Thema Vanishing Voids. Motive des Verschwindens in der zeitgenössischen Kunst . Von 2001 bis 2019 war sie künstlerische Leiterin und Geschäftsleiterin der Tiroler Künstler*schaft; Sie ist Kuratorin und Autorin; Beirats- und Jurytätigkeiten: Mitglied des Kulturbeirats Tirol für zeitgenössische Kunst und Architektur, bis 2006; Jurorin für Förderungsankäufe, Bundeskanzleramt, Bereich Kunst in Tirol, bis 2006, Jurorin für Förderungsankäufe, Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Westösterreich, bis 2010. 2013 bis 2019 externe Lehrbeauftragte am Institut für Architekturtheorie, Universität Innsbruck, zuletzt für Kuratorische Praktiken, WS 2018/19. Ingeborg Erhart betreute von 2008 bis 2019 Kunst im öffentlichen Raum Tirol und war Vorstandsmitglied der Kunst- und Architekturschule bilding in Innsbruck.

Aufgaben und Funktionen

1. Monokratisches Organ zur Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz

  • Organisation des Studien- und Prüfungsbetriebs
  • Aufnahme der Studierenden und Einhebung der Studienbeiträge
  • Prüfungssenate
  • Kommissionelle Prüfungen
  • Stipendienwesen, Einrichtung von Vergabekommissionen, Organisation der Vergabe

2. Erstellung und Verwaltung des Lehrbudgets auf der Grundlage der Studienpläne und der budgetären Bedeckung

3. Lehrorganisation:

  • Betrauung mit Lehre für alle Kategorien des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals
  • Umsetzung des Frauenförderungsplans in der Lehre
  • Stellungnahme zu Ansuchen auf Freistellung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (nach Befürwortung durch das Institut) unter den Aspekten des Lehr-und Prüfungsbetriebes

4. Evaluierung und Qualitätssicherung für den Aufgabenbereich

  • Erstellung einer Evaluierungsrichtlinie zur Vorlage an den Senat
  • Durchführung von Evaluierungen auf der Grundlage der Evaluierungsrichtlinie
  • Umsetzung von Evaluierungsmaßnahmen in der Lehre

5. Nachwuchsförderung

  • Förderung der internationalen Mobilität von Lehrenden und Studierenden
  • Förderung der Weiterbildung der Diplomand_innen und Doktorand_innen (letzteres gemeinsam mit dem Rektor)

6. Vorbereitung der Stellungnahme zu den Curricula durch das Rektorat

7. Absolvent_innenförderung

  • Entwicklung eines Netzwerkes für Absolvent_innen
  • Unterstützung und Förderung von Absolvent_innen
  • In Abstimmung mit dem Rektor trägt die Vizerektorin die Verantwortung für die Einbindung von Absolvent_innen in die wissenschaftliche und künstlerische Forschung sowie in die Entwicklung und Erschließung der Künste

8. Veranstaltungswesen

  • Veranstaltungsplanung (Ausstellungen)

9. Oberste Leitung der Künstlerischen Sammlungen (Gemäldegalerie, Kupferstichkabinett, Glyptothek)

10. Entscheidungs- bzw. Zeichnungsbefugnisse

  • Täglicher Geschäftsbetrieb: alleinzeichnungsberechtigt bis Euro 30.000,-
  • Budgethoheit im Rahmen der Budgetzuteilung durch den Rektor
  • Aufträge über Euro 30.000,--: zusammen mit dem Rektor im „4 Augen Prinzip"