Zulassung zum Studium
Nach bestandener Zulassungsprüfung erledigen Sie die Voranmeldung in AkademieOnline.
Die jeweiligen Fristen für die Zulassung (die sogenannte Fortsetzungsmeldung) finden Sie unter Termine. Bei Fragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung.
Für alle Studienrichtungen
Für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium sind folgende Dokumente erforderlich:
- Gültiges Reisedokument oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- Abgangsbescheinigung bei Übertritt von einer anderen österreichischen Universität (Nur erforderlich, wenn Sie ein identes Studium, das Sie an einer anderen österreichischen Universität begonnen haben, an der Akademie fortsetzen möchten.)
- Nachweis der Sozialversicherungsnummer (falls zutreffend)
Voraussetzungen und erforderliche Sprachkenntnisse nach Studienrichtung (BA-, Diplom- und Masterstudien)
Die Voraussetzungen für Doktoratsstudien finden Sie unter Zulassung zum Doktorat.
- Diplom Bildende Kunst: erfolgreiche Absolvierung der Zulassungsprüfung und Nachweis Deutschkenntnisse (Deutsch B1 oder Deutsch A2 und zusätzlich SE Fremdsprachen für Künstler_innen) vor der Inskription zum 3. Semester
- Diplom Bühnengestaltung: erfolgreiche Absolvierung der Zulassungsprüfung und Nachweis Deutschkenntnisse (Deutsch B1 oder Deutsch A2 und zusätzlich SE Fremdsprachen für Künstler_innen) vor der Inskription zum 3. Semester
- Diplom Konservierung und Restaurierung: erfolgreiche Absolvierung der Zulassungsprüfung und Nachweis Deutschkenntnisse (mind. B2) bereits vor der Zulassung
- BA Architektur: Reifeprüfungszeugnis oder gleichzuhaltender Nachweis, Nachweis der besonderen Universitätsreife (für Studienbewerber_innen aus sogenannten Drittstaaten), erfolgreiche Absolvierung der Zulassungsprüfung und Nachweis Deutsch- und Englischkenntnisse (mind. B2) bereits vor der Zulassung
- MA Architektur: Abschluss eines Bachelor-Studiums der Architektur oder gleichzuhaltender Nachweis, Nachweis der besonderen Universitätsreife (für Studienbewerber_innen aus sogenannten Drittstaaten), erfolgreiche Absolvierung der Zulassungsprüfung und Nachweis Deutsch- und Englischkenntnisse (mind. B2) bereits vor der Zulassung
- BA Künstlerisches Lehramt: Reifeprüfungszeugnis oder gleichzuhaltender Nachweis, Nachweis der besonderen Universitätsreife (für Studienbewerber_innen aus sogenannten Drittstaaten), erfolgreiche Absolvierung der Zulassungsprüfung und Nachweis Deutschkenntnisse (mind. B2) bereits vor der Zulassung
- MA Künstlerisches Lehramt: Abschluss eines 4-jährigen Bachelor-Studiums Künstlerisches Lehramt oder gleichzuhaltender Nachweis, Nachweis der besonderen Universitätsreife (für Studienbewerber_innen aus sogenannten Drittstaaten), erfolgreiche Absolvierung der Zulassungsprüfung und Nachweis Deutschkenntnisse (mind. B2) bereits vor der Zulassung
- Master in Critical Studies: Abschluss eines facheinschlägigen Bachelor-Studiums oder gleichzuhaltender Nachweis, Nachweis der besonderen Universitätsreife (für Studienbewerber_innen aus sogenannten Drittstaaten), erfolgreiche Absolvierung der Zulassungsprüfung und Nachweis Deutsch (mind. B2) bereits vor der Zulassung
Alle Dokumente für die Zulassung zum Studium sind im Original und bei fremdsprachigen Dokumenten auch mit deutscher oder englischer Übersetzung vorzulegen.
Beachten Sie bitte die jeweiligen Beglaubigungsvorschriften.
Wenn Sie noch Fragen zur Zulassung haben, wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung.