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Wichtige Hinweise

Je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer gelten für internationale Studierende unterschiedliche Bestimmungen für Visa und Aufenthaltsgenehmigung in Österreich.

Aktuelle Hinweise:

Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Reiseantritt über die für Sie gültigen aktuellen Reisebedingungen bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde: Botschaften und Konsulate.

Detaillierte Informationen zum Verfahrensablauf  für Aufenthaltsanträge in Österreich werden auf der Webseite des Bundesministeriums für Inneres (BMI) beantwortet: Link zur Webseite.

Aktuelle Informationen zur Antragstellung in Wien finden Sie auf der Seite der zuständigen Behörde: MA35 Bereich Einwanderung.

Austauschstudierende:

Studierende, die im Rahmen eines Erasmus-Aufenthaltes oder eines bilateralen Abkommens zwischen der Akademie der bildenden Künste Wien und einer anderen Universität für ein Semester oder ein Studienjahr nach Wien kommen, wenden sich bitte an das International Office.

Internationale Studierende, die ein Studium an der Akademie absolvieren möchten:

Informieren Sie sich bitte sofort nach Absolvieren des Zulassungsverfahrens über die für Sie geltende Regelung einen legalen Aufenthalt als Studierende in Österreich zu beantragen!

Das Student Welcome Center informiert, berät und unterstützt Sie gerne bei allen visa- und aufenthaltsrechtlichen Fragen: studentwelcome@akbild.ac.at.

Meldepflicht:

Für alle Personen, die in Österreich einen Wohnsitz haben, gilt die sogenannte Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich, nachdem Sie einen Wohnsitz bezogen haben, möglichst innerhalb von 3 Werktagen beim zuständigen Meldeamt anmelden müssen. Ausführliche Informationen dazu bietet der OeAD, die Agentur für Bildung und Internationalisierung.

Überblick:

Einen Überblick über die rechtlichen Bestimmungen zu Visa und Aufenthaltstitel für Studierende finden Sie auf den Seiten des OeAD, der Agentur für Bildung und Internationalisierung.

Visumfreier Aufenthalt und Visum C:

Wenn Sie visumfrei oder mit einem Visum C für 90 Tage nach Österreich und in den Schengenraum einreisen, beachten Sie bitte, dass Sie sich nicht länger als 90 Tage legal in Österreich aufhalten dürfen und ein Überziehen eine negative Entscheidung Ihres Antrags auf Aufenthaltsbewilligung zur Folge hat.

Hinweis zur Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen:

Aufenthaltsbewilligungen für Studierende werden nur befristet vergeben. Der Antrag auf Verlängerung muss unbedingt vor Ablauf der Gültigkeitsdauer (frühestens 3 Monate davor) bei der jeweiligen Behörde gestellt werden.