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Sprachkenntnisse

Die erforderlichen Sprachkenntnisse für einen Studienaufenthalt an der Akademie der bildenden Künste Wien sind abhängig davon, ob Sie als Austauschstudent_in an unsere Universität kommen oder ein Studienprogramm regulär absolvieren möchten.

Angebot an Deutschkursen an der Akademie der bildenden Künste Wien

I. Ordentliches Studium

Wenn Sie an der Akademie ein Studium absolvieren möchten, beachten Sie bitte die Spracherfordernisse der einzelnen Studienrichtungen.

Für folgende Studien sind von Personen, deren Erstsprache nicht Deutsch bzw. Englisch ist, die angeführten Sprachkenntnisse vor der Zulassung nachzuweisen:

Für folgende künstlerische Studien sind von Personen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, die angeführten Sprachkenntnisse vor der Meldung der Fortsetzung des Studiums für das dritte Semester nachzuweisen:

II. Doktorat

Die Doktoratsstudien in Philosophie, der technischen Wissenschaften (Architektur) sowie der Naturwissenschaften sind prinzipiell deutschsprachige Studien. Allerdings können wissenschaftliche Arbeiten für diese Studien in einer Fremdsprache abgefasst werden, sofern die_der Betreuer_in zustimmt. Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind daher mit der_dem Betreuer_in im Voraus abzustimmen.

Im PhD in Practice ist Englisch auf dem Niveau B2 im Zuge des Zulassungsverfahrens nachzuweisen.

III. Austauschstudierende

Wenn Sie nur für ein Semester oder ein Jahr als Austauschstudent_in (z.B. Erasmus) an die Akademie der bildenden Künste Wien kommen oder hier projektbezogen künstlerisch arbeiten oder forschen möchten, müssen Sie dazu nicht unbedingt Deutsch können. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, zumindest grundlegende Deutschkenntnisse zu erwerben, da dies sowohl für das Studium als auch für das alltägliche Leben in Wien von Vorteil ist. Beachten Sie dazu bitte auch unser Angebot an Deutschkursen. Bitte beachten Sie, dass ordentliche Studierende Vorrang bei der Kursplatzvergabe haben.

Wir bieten eine Reihe von englischsprachigen Lehrveranstaltungen an, darüber hinaus sind viele unserer Lehrenden bereit, Studierende auf Englisch zu betreuen. Allerdings sollten Sie sich unbedingt im Vorhinein erkundigen, ob in der von Ihnen gewünschten Studienrichtung tatsächlich auch ausreichend Lehrveranstaltungen auf Englisch angeboten werden.

IV. Akzeptierte Sprachnachweise

Als Nachweis über diese Kenntnisse der deutschen Sprache gelten allgemein anerkannte Sprachdiplome gem. § 63 UG Abs 10b.

Kenntnis der deutschen Sprache – Niveau A2

  1. Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch A2 im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten
  2. Deutsch Zertifikate:
    Österreichisches Sprachdiplom
    – ÖSD Zertifikat A2 oder höher
    Goethe Institut - Goethe Zertifikat A2 oder höher
    TestDaF (TDN)
    Erfolgreich absolvierte Prüfungen an Sprachenzentren einer österreichischen Universität A2 oder höher (z.B. Sprachenzentrum an der Universität Wien)
    Lehrveranstaltungszeugnisse Deutsch der Akademie der bildenden Künste Wien auf Niveau A2 oder höher
    Telc Deutsch A2 oder höher
    Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) – ÖIF-Test A2 oder höher

Kenntnis der deutschen Sprache – Niveau B1 und B2

  1. Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch B1 im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten
  2. Deutsch Zertifikate:
    Österreichisches Sprachdiplom – ÖSD Zertifikat B1 oder höher
    Goethe Institut - Goethe Zertifikat B1 oder höher
    Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 1) oder höher
    Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD I, Niveau B1 oder höher
    TestDaF, mindestens Niveau TDN 3 in allen Teilen oder höher
    Erfolgreich absolvierte Prüfungen an Sprachenzentren einer österreichischen Universität B1 oder höher (z.B. Sprachenzentrum an der Universität Wien)
    Lehrveranstaltungszeugnisse Deutsch der Akademie der bildenden Künste Wien auf Niveau B1 oder höher
    Telc Deutsch B1 oder höher
    Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) – ÖIF-Test B1 oder höher

Kenntnis der englischen Sprache – Niveau B2

  1. Erfolgreiche Absolvierung des Fachs Englisch gemäß Reifeprüfungszeugnis
  2. Englisch Zertifikate:
    TOEFL iBT Score min. 72
    IELTS: Band score min. 6
    Cambridge Certificate English First Certificate (FCE)

Jedes der oben genannten Zertifikate auf einem höheren Niveau kann ebenfalls als Nachweis der Englischkenntnisse anerkannt werden.