Arbeiten in Österreich
Alle Studierenden aus sogenannten Drittstaaten (= nicht-EU-Staaten) haben gemäß § 4 Ausländerbeschäftigungsgesetz (BGBl. I Nr. 66/2017, in Kraft seit 1.10.2017) das Recht, bis zu 20 Wochenstunden neben ihrem Studium in Österreich zu arbeiten.
Dafür muss eine Beschäftigungsbewilligung von Ihrem Arbeitgeber_Ihrer Arbeitgeberin bei der für Sie zuständigen regionalen Zweigstelle des Arbeitsamtes beantragt werden. In Wien ist dies die AMS Landesgeschäftsstelle in der Ungargasse 37, 1030 Wien. Dort befindet sich auch das Service AusländerInnenbeschäftigung Wien . Eine Arbeitsmarktprüfung ist nicht mehr erforderlich.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: http://www.migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/dauerhafte-zuwanderung/studierende-und-studienabsolventinnen/?L=0