Skip to main content

Zulassung zum Doktoratsstudium

An der Akademie der bildenden Künste Wien gibt es drei wissenschaftliche Doktoratsstudienprogramme sowie das künstlerisch-wissenschaftliche PhD in Practice. Für die Doktoratsstudien der Akademie der bildenden Künste Wien müssen Sie sich persönlich in der Studienabteilung zum Studium inskribieren. Für das PhD in Practice ist zusätzlich die erfolgreiche Absolvierung der Zulassungsprüfung notwendig. Die jeweiligen Fristen für die Zulassung (die sogenannte Fortsetzungsmeldung) finden Sie unter Termine. Bei Fragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung.

Für die Zulassung als ordentliche_r Doktoratsstudierende sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Gültiges Reisedokument oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • Zwei Passfotos
  • Abgangsbescheinigung bei Übertritt von einer anderen österreichischen Universität (Nur erforderlich, wenn Sie ein identes Studium, das Sie an einer anderen österreichischen Universität begonnen haben, an der Akademie fortsetzen möchten.)
  • Nachweis der Sozialversicherungsnummer (falls zutreffend)
  • Nachweis der besonderen Universitätsreife für Studierenbewerber_innen aus sog. Drittstaaten: Der Nachweis der besonderen Universitätsreife ist im Original und mit amtlicher Übersetzung vorzulegen. Sowohl das Original als auch die Übersetzung müssen die erforderlichen Beglaubigungen aufweisen.

    Die besondere Universitätsreife (Studienplatznachweis) ist eine Bestätigung darüber, dass Sie das Recht haben, das Doktoratsstudium, das Sie  an der Akademie der bildenden Künste Wien studierenden möchten, an einer anerkannten/akkreditierten Universität im Ausstellungsland Ihres Master-/Diplom- Studienabschlusses zu studieren.

Voraussetzungen und erforderliche Sprachkenntnisse nach Studienrichtung

  • Doktoratsstudium der Philosophie: Abschluss eines geistes- oder kulturwissenschaftlichen oder eines künstlerischen Diplom- oder Masterstudiums bzw. der Abschluss eines Lehramtsstudiums in einem einschlägigen Unterrichtsfach
  • Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften: Abschluss eines facheinschlägigen oder fachverwandten Diplom-, Master- oder Magisterstudiums, vornehmlich in Architektur; Betreuungszusage
  • Doktoratsstudium der Naturwissenschaften: Abschluss eines naturwissenschaftlichen oder technischen Diplom- oder Masterstudiums bzw. der Abschluss eines Lehramtsstudiums in einem facheinschlägigen Unterrichtsfach, ferner der Abschluss eines facheinschlägigen künstlerischen Diplom- oder Masterstudiums
  • PhD in Practice: Abschluss eines facheinschlägigen Master- oder Diplomstudiums oder gleichzuhaltender Nachweis, erfolgreiche Absolvierung der Zulassungsprüfung und Nachweis der Kenntnis der englischen Sprache (mind. B2) im Zuge des Zulassungsverfahrens

Beachten Sie bitte die jeweiligen Beglaubigungsvorschriften.

Das Doktoratszentrum unterstützt Doktorand_innen bei der Kompetenzentwicklung und vergibt unter anderem eigene Dissertationsstipendien.