Bibliografische Nachweise
Laut Wissensbilanz-Verordnung BGBL II Nr 216/2010, § 13 Abs 2 sind ab 2012 alle Publikationen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Akademie der bildenden Künste, die in den Wissensbilanzen der letzten 3 Jahre berichtetet wurden, in Form eines bibliografischen Nachweises über das Internet öffentlich zugänglich zu machen. Diese sind ab dem Jahr 2010 dargestellt, wobei jeweils die folgenden Kriterien genannt sind:
- Autor_in(nen) / Herausgeber_in(nen)
- Jahr (= Erscheinungsjahr bzw. Berichtsjahr)
- Titel
- Ort (Verlag)
- Publikationsorgan, Jahrgang, Seite (bei unselbständigen Publikationen)
- Typus der Publikation
- Zuordnung nach Wissenschafts-/ Kunstzweig
Grundlage der Daten zu den Publikationen sind die Einträge des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals in die akademie-interne Publikationsdatenbank.
Vielen Dank an das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Akademie der bildenden Künste für die Bereitstellung der Daten!