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Versicherung

1. Studierende, die ein ganzes Studienprogramm in Österreich absolvieren möchten

a) Österreichische Studierende

Österreichische Studierende können, wenn sie nicht mehr bei einem Elternteil mitversichert sind, bei der zuständigen Gesundheitskasse eine Studierendenselbstversicherung abschließen.
Sie müssen jedoch Einkommensobergrenzen und die Einhaltung bestimmter Bedingungen (Studienzeiten, Studienwechsel) berücksichtigen. Mit dem ausgefüllten Anmeldeformular und einer Zulassungs- und Fortsetzungsbestätigung müssen Sie persönlich die Versicherung bei der für den Hochschulort zuständigen Gesundheitskasse abschließen. Bis 31. Dezember jeden Jahres müssen Sie eine gültige Fortsetzungsbestätigung bei der Österreischischen Gesundheitskasse einreichen, welche für das gesamte Studienjahr den Nachweis erbringt, dass Sie als ordentlicher Studierender an einer österreichischen Universität berechtigt sind, das Studium fortzusetzen. Selbstversicherte Studierende bezahlen einen monatlichen Beitrag von 69,13 Euro (Stand 2024).
In Wien ist die zuständige Stelle die Österreichische Gesundheitskasse in der Wienerbergstrasse 15-19, 1100 Wien.

b) Studierende aus EU-/EWR-Ländern

Wenn Sie Studierende_r  aus einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz sind und in Ihrem Heimatland über eine aufrechte staatliche Krankenversicherung verfügen, benötigen Sie die von ihrer dortigen Krankenversicherung ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), mit der sie Zugang zu medizinischen Sofortbehandlungen im Rahmen der kostenlosen Leistungen der Krankenversicherung haben.

Wenn Sie Anspruch auf regelmäßige Gesundheitsleistungen, Kontrolluntersuchungen und medizinischen Rat in nicht akuten Situationen in Österreich haben möchten, empfehlen wir, die Bescheinigung S1 (E106/E109/E121) bei Ihrer Krankenversicherung in Ihrem EU-Heimatland zu beantragen. Das Formular müssen Sie dann bei der österreichischen Krankenversicherung (ÖGK) einreichen und erhalten dann eine österreichische Krankenversicherungskarte.

c) Studierende aus Nicht-EU-/EWR-Ländern

Als ordentliche_r internationale_r Studierende_r mit einem Aufenthalt über 6 Monaten in Österreich benötigen Sie eine eigene „alle Risiken abdeckende" Krankenversicherung. Die Reisekrankenversicherung ist nur für den Zeitraum bis nach der Einreise ausreichend. Falls zwischen Österreich und Ihrem Herkunftsland kein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, können Sie sich ebenfalls bei der zuständigen Gesundheitskasse als Studierende_r selbstversichern lassen.

2. Befristete Zulassung zum Studium, z.B. Austauschstudierende

a) Bei einem Aufenthalt unter 6 Monaten

Als Incoming-Studierende_r, der_die einen Aufenthalt unter 6 Monaten plant, ist grundsätzlich eine Reisekrankenversicherung ausreichend. Hierbei ist aber zu beachten, dass der Gültigkeitsbereich Österreich umfasst und ausreichender Schutz für verschiedene Krankheitsfälle gegeben ist (Deckungssumme deutlich über 30.000 Euro, mit Garantie der Übernahme etwaiger Berge- und Rückführungskosten, für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig). Reiseversicherungen müssen teilweise bereits vor der Einreise nach Österreich abgeschlossen werden.

b) Bei einem Aufenthalt über 6 Monate

Wenn Sie als Incoming-Studierende_r einen Aufenthalt in Österreich über 6 Monate planen, benötigen Sie eine eigene Krankenversicherung.

Der Österreichische Austauschdienst stellt ebenfalls ausführliche Informationen zum Thema Versicherung für internationale Studierende in Österreich zur Verfügung.