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Abschluss des Doktorats

    Hier finden Sie Antworten zu Fragen betreffend des Abschlusses des Doktorats/Ph.D.-Studiums zu den Fristen, der Begutachtung, zum Publizieren etc.

    Eine Beschreibung über die einzelnen Schritte zum  Abschluss des Doktorats finden Sie auch hier unter Ablauf des Doktoratsstudiums.

    Ich bin mit meiner Dissertation fertig und möchte sie einreichen. Worauf muss ich achten?

    Bitte bedenken Sie vor allem die zeitgerechte administrative Abwicklung wie z.B. Vervollständigung der Formulare - dies ist ein weit verbreiteter Fehler und führt in der Abschlussphase des Doktoratsstudiums oft zu unliebsamen Verzögerungen.

    Am besten gehen Sie ein Semester vor Abschluss Ihres Doktoratsstudiums in die Studienabteilung und lassen sich persönlich beraten, welche Dokumente notwendig sind. Die im jeweilen Jahr möglichen Prüfungs- und Anmeldetermine für Rigorosen/Defensiones finden Sie auf unserer Website unter den Studieninfos.

    Unter Formulare und Dokumente finden Sie die notwenigen Formulare und Vorlagen, die Sie für den Studienabschluss benötigen.

      Welche Fristen gibt es beim Abschluss der Dissertation zu beachten?

        Unter Ablauf des Doktoratsstudiums finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Einreichung der Dissertation. Nach dem Hochladen der Dissertation erhalten Sie und Ihr_e Betreuer_innen eine Benachrichtigung, dass die Dissertation nun begutachtet und benotet werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Betreuer_innen Ihrer Dissertation und die externen Gutachter_innen maximal 4 Monate Zeit haben, um Ihre Arbeit zu begutachten und zu benoten. Um sicher zu gehen, dass Sie zum gewünschten Defensio-Termin abschließen können, sollten Sie daher die Dissertation mindestens 5 Monate vor dem geplanten Termin einreichen. Die Anmeldefristen und Prüfungstermine für Rigorosen/Defensiones im jeweiligen Studienjahr finden Sie bei den Terminen.

        Wie erfolgt die Begutachtung der Dissertation/Ph.D.-Projekts?

        Für die Beurteilung Ihrer Dissertation sind zwei Gutachten erforderlich: ein Gutachten Ihres_Ihrer Betreuer_in (sollten Sie zwei Betreuer_innen haben, verfassen diese gemeinsam das Gutachten) sowie ein zweites Gutachten von einem_einer externen Gutacher_in, die_der nicht in die Betreuung Ihrer Dissertation eingebunden war. Die Endauswahl der_des externen Gutachters_Gutachterin erfolgt durch das studienrechtlich zuständige Organ.

        Im Formular "Ansuchen um Approbation der Dissertation" (das Formular finden Sie unter Formulare und Dokumente) müssen drei bzw. fünf potentielle externe Gutachter_innen (abhängig vom Studienplan) vorgeschlagen werden. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie mit den in "Ansuchen um Approbation der Dissertation" genannten drei oder fünf potentiellen externen Gutacher_innen im Vorfeld persönlich abklären, ob diese bereit wären, ein Gutachten zu schreiben und zur Defensio nach Wien zu reisen (online-Defensiones sind möglich). Sie sollten sich mit Ihren Betreuer_innen beraten, wer als Gutachter_in für Ihre Dissertation in Frage kommen würde, allerdings sind Sie nicht dazu verpflichtet.

        Welche Regelungen gibt es bezüglich der_dem Zweitbegutachter_in der Dissertation?

        Für die_den Zweitbegutacher_in gelten grundsätzlich dieselben formalen Regeln wie für die Dissertationsbetreuer_innen.

        Die Gutachter_innen müssen entweder Professor_innen oder habilitierte Mitarbeiter_innen an der Akademie oder einer anderen Universität sein bzw. über eine habilitationsäquivalente Qualifikation verfügen, fachliche Kompetenz hinsichtlich des Themas der Dissertation besitzen und nicht in die Betreuung der Dissertation involviert gewesen sein dürfen. Als Habilitationsäquivalent gilt, wenn die_der Gutachter_in an ihrer_seiner Universität nachweislich mindestens zwei Dissertationen betreut hat.

        Für Begutachter_innen, die nicht an der Akademie angestellt sind, muss die Lehrbefugnis nachgewiesen werden. Wenden Sie sich hierzu an die Studienabteilung.

        Bitte beachten Sie: Sollte es zu Verzögerungen in der Dissertationsbegutachtung kommen, etwa weil die_der ausgewählte Gutachter_in nicht die entsprechende Qualifikation (Professur oder Habilitation) besitzt, tragen die Doktorand_innen dafür die Verantwortung.

          Ich möchte in meiner Dissertation Abbildungen verwenden. Darf ich das?

            Abbildungen, an denen man die Urheber_innen- und/oder die Werknutzungsrechte nicht besitzt, kann man verwenden, wenn es sich um wissenschaftliche Publikationen handelt und die Abbildung in Zusammenhang mit dem behandelten Thema steht. Bei der Verwendung von Abbildungen in wissenschaftlichen Publikationen muss der Text- den Bildteil bei weitem überwiegen. Sinnvollerweise sollten nur solche Abbildungen eingefügt werden, die zur Erläuterung des Textes unbedingt notwendig sind.

              Ich möchte meine Dissertation publizieren. Wie kann ich vorgehen?

                Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dies mit Ihren Betreuer_innen zu besprechen. Sie sind in die wissenschaftlich-künstlerische Community integriert und können oft Verlage empfehlen. Fallweise unterbreiten Betreuer_innen den Verlagen, mit denen sie selbst bereits eine längere Zusammenarbeit haben, Empfehlungen von Dissertationen, denen die Verlage häufig viel eher folgen als Anfragen von Dissertant_innen selbst.
                Bei der Suche nach potentiellen Verlagen kann es auch helfen, sich anzusehen, in welchen Verlagen die Literatur publiziert wurde, die für Ihre Dissertation besonders wichtig war.

                Die meisten Verlage verlangen im Falle eines Publikationsangebots eine finanzielle Zuzahlung zu den Druckkosten. Deshalb ist die Frage nach möglichen finanziellen Förderungen bei der Publikation von Dissertationen relevant.

                An der Akademie der bildenden Künste Wien gibt es diesbezüglich grundsätzlich keine Möglichkeiten.

                In Österreich gibt es die folgenden Förderungsmöglichkeiten, die Sie für die Publikation Ihrer Dissertation nutzen können:

                • Beim FWF wird die Veröffentlichung von selbständigen Publikationen gefördert. Nähere Informationen finden Sie auf der Websites des FWF
                • Bei der ÖFG gibt es Druckkostenzuschüsse
                • Es gibt auch die Möglichkeit, Publikationen beim Bundeskanzleramt als Einzelvorhaben einzureichen.
                • Die Stadt Wien/MA7 unterstützt Publikationen in Wiener Verlagen mit Druckkostenbeiträgen. Die Antragsstellung erfolgt durch den jeweiligen Wiener Verlag. Details auf der Website der Stadt Wien
                • Bundesländer bieten (bei entsprechendem Bundeslandbezug der einreichenden Person oder des Werkes) teilweise Druckkostenzuschüsse an, eine Recherche bei den Abteilungen der jeweiligen Landesregierungen kann sich lohnen.
                • Auch abseits der Bundesländer kann sich eine Recherche über Förderungen für Sie auszahlen: Einzelne Institutionen vergeben immer wieder Förderungen zu Schwerpunktthemen. Je nach Thema ist es auch möglich, dass die eine oder andere Partei-Akademie Sponsorgelder für eine Publikation zur Verfügung stellt.

                Besitzen Sie eine andere Staatsbürgerschaft als die österreichische, könnte es eventuell erfolgversprechend sein, die Fördermöglichkeiten in dem jeweiligen Staat zu recherchieren. In Deutschland gibt es beispielweise – im Unterschied zu Österreich – eine Publikationspflicht für Dissertationen und daher auch eine größere Fülle von Förderungen. In diesem Fall können wir Ihnen allerdings keine Beratungsleistungen anbieten, bitte recherchieren Sie das selbst.