2nd Year Scholarship
Die Akademie der bildenden Künste Wien vergibt jährlich sechs Stipendien an aufstrebende Nachwuchskünstler_innen in ihrem zweiten Studienjahr.
Besonders vielversprechende und motivierte, jedoch sozial benachteiligte Studierende aus Drittstaaten*, Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte sowie Konventionsflüchtlinge erhalten mit dem 2nd Year Scholarship eine Förderung in der Höhe von insgesamt 7.000 Euro.
Einreichfrist
jährlich Mitte März bis Mitte April
Eine Antragsstellung erfolgt ausschließlich über https://calls.akbild.ac.at/. Für die Benutzung unseres Einreichsystems https://calls.akbild.ac.at/ müssen Sie sich einmalig registrieren (falls Sie noch keinen Zugang haben) - bitte verwenden Sie dazu Ihre @student.akbild.ac.at-Adresse, um sich als Studierende_r zu identifizieren. Der Login ist nicht mit dem AkademieOnline-Passwort möglich, da es sich hier um ein eigenständiges System handelt.
Stipendienleistungen
- 7.000 Euro für das zweite Studienjahr, die Auszahlung erfolgt halbjährlich.
- Erlass des Studienbeitrags für das zweite Studienjahr
- Die Auszahlung für das Sommersemester ist abhängig von den Studienleistungen im Wintersemester.
Teilnahmevoraussetzungen
- Bei Einreichung aktiv betriebenes ordentliches Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium im zweiten und dritten Semester an der Akademie der bildenden Künste Wien.
- Staatsbürger_innenschaft eines Drittstaates* oder Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte und Konventionsflüchtlinge
- Es sollte absehbar sein, dass der Bachelor in der Mindeststudiendauer bzw. der erste Studienabschnitt im Diplom nach zwei Jahren absolviert werden kann.
- Soziale Bedürftigkeit
- Vollständige Beantragung: Antragsformular sowie alle geforderten Dokumente, Nachweise, Zeugnisse gem. Antragsformular
- Studierende, die im Besitz einer Rot-Weiß-Rot Karte sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
* Ausgenommen sind alle Vertragsstaaten des EWR sowie die Schweiz und das Vereinigte Königreich (Vertragsstaaten der EWR sind zum einen die 27 EU-Mitgliedsstaaten und zum anderen die sogenannten EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). Austauschstudierende und Doppelstaatsbürger_innen eines EWR-Vertragsstaates (inkl. Schweiz, Vereinigtes Königreich) kommen für ein Stipendium prinzipiell nicht in Frage.
Vergabe
- Nach Ablauf der Einreichfrist wird der Antrag sowie die soziale Bedürftigkeit durch die Vizerektorin für Kunst | Lehre geprüft.
- Anschließend bewertet die Stipendienkommission (bestehend aus Mitgliedern aller Institute sowie der ÖH) ausschließlich das eingereichte Portfolio, den Lebenslauf und das Empfehlungsschreiben.
- Es können nur Bewerbungen mit vollständigen Angaben und Unterlagen, die den angeführten Kriterien entsprechen, berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Einreichfristen unbedingt eingehalten werden müssen, zu spät oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Es besteht die Möglichkeit sowohl für das 2nd Year Scholarship als auch für den Unterstützungsfonds einzureichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihnen nur eines der beiden Stipendien zuerkannt werden kann.