Universitätsprofessur § 98 UG - Gegenständliche Malerei
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Universitätsprofessur
gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für die Studienrichtung Bildende Kunst im Fachbereich „Gegenständliche Malerei“ am Institut für Bildende Kunst (IBK) im vollen Beschäftigungsausmaß ab 15.02.2024 für einen Zeitraum von 5 Jahren.
Gesucht wird eine international profilierte Künstler_innenpersönlichkeit mit hervorragendem Standing im internationalen Kunstfeld, die durch ihre künstlerische Arbeit Maßstäbe gesetzt hat und über Kenntnisse aktueller Kunstdiskurse und Methoden – insbesondere im Themenkomplex (De-) Figuration – verfügt.
Anstellungsvoraussetzungen
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Universitäts- bzw. Hochschulausbildung oder gleichzuhaltende künstlerische Eignung
- international anerkanntes Werk und künstlerische Praxis im Kontext gegenständliche Malerei / Malerei und Figuration
- hervorragende künstlerische Qualifikation im Bereich der Malerei unter besonderer Berücksichtigung von Debatten über Figuration/Defiguration im Sinne einer Auseinandersetzung mit Aspekten gesellschaftlicher Wirklichkeit, außerkünstlerischen Bildformen oder Formen künstlerischer Intervention
- die Fähigkeit zur Entwicklung und Erschließung der Künste im Rahmen der Akademie der bildenden Künste
- Führungskompetenz zur Leitung und Organisation der Lehre eines Fachbereiches
- Eignung zur künstlerischen Unterstützung und Förderung der Studierenden
- Einreichung eines Lehrkonzepts über die Motivation, Inhalte und Vorhaben der eigenen künstlerischen Lehre sowie Nachweis einer der Position entsprechenden Lehrtätigkeitserfahrung
- Bereitschaft zur engen inhaltlichen und organisatorischen Zusammenarbeit mit den Professor_innen und Mitarbeiter_innen der Fachbereiche und Werkstätten des Instituts für Bildende Kunst
- Bereitschaft zur Mitarbeit in den Gremien der universitären Selbstverwaltung
- Bereitschaft zur Mitarbeit an akademieinternen und öffentlichen Aktivitäten bzw. interdisziplinären Projekten und Kooperationen
- sehr gute Deutsch- und/oder Englischkenntnisse sowie die Bereitschaft die jeweils andere Sprache zu erlernen
- Bereitschaft im Fall einer Berufung den Lebensmittelpunkt nach Wien zu verlegen
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Zur Lehrverpflichtung gehört mindestens der künstlerische Einzelunterricht im Ausmaß von 17 Unterrichtsstunden pro Woche im Zentralen Künstlerischen Fach „Gegenständliche Malerei“ in der Studienrichtung Bildende Kunst.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 5.826,50. Die Bereitschaft zur Überzahlung ist gegeben.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 04.05.2023 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.