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Universitätsassistent_in im Fachbereich „Erweiterter malerischer Raum“

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Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Fr 8.5.2020

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur ehestmöglichen Besetzung:

Universitätsassistent_in im Fachbereich „Erweiterter malerischer Raum“

am Institut für bildende Kunst

Diese Position wird im Ausmaß von 30 Wochenstunden befristet für fünf Jahre vergeben.

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die Mitwirkung bei Lehrveranstaltungen im Bereich „Erweiterter malerischer Raum“ am Institut für Bildende Kunst, die Betreuung von Studierenden sowie die Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben und Evaluierungsmaßnahmen.

Anstellungsvoraussetzungen:
•    ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Studium oder eine für die Verwendung in Betracht kommende gleich zu wertende künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Eignung
•    Nachweis der Abhaltung von Lehrveranstaltungen im tertiären Bereich im Ausmaß von mindestens zwei Semestern
•    sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
•    IT-Kenntnisse

Gewünschte Qualifikationen:
•    umfangreiche internationale Kenntnisse und künstlerische Praxis der Bildenden Kunst
•    besondere Kenntnisse und praktische Auseinandersetzung im Bereich Erweiterter malerischer Raum
•    Erfahrung im Organisieren und Umsetzen von Ausstellungen, Projekten und Publikationen
•    Fähigkeit zur Teamarbeit
•    didaktisch/pädagogische Kompetenz
•    Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 2.196,8 bei einem Beschäftigungsausmaß von 30 Stunden pro Woche.

Interessent_innen bewerben sich bitte hier

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden, bis eine 50% Quote in der jeweiligen Personalkategorie erreicht ist. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.