Aufgaben des Rektorats
Das Rektorat setzt sich zusammen aus dem Rektor Johan Frederik Hartle mit Ingeborg Erhart, Vizerektorin für Kunst und Lehre und Werner Skvara, Vizerektor für Infrastruktur und Nachhaltigkeit. Das Rektorat leitet die Akademie der bildenden Künste Wien und vertritt diese nach außen. Oberste Organe nach dem Universitätsgesetz 2002 sind der Universitätsrat, das Rektorat, der/die Rektor_in und der Senat. Die unterschiedlichen Aufgaben sind im UG 2002 geregelt.
Die Aufgabenteilung des Rektorats ist in der Geschäftsordnung des Rektorats geregelt. Die Funktionsperiode des Rektorats dauert vier Jahre bis 30. September 2027.
Das Rektorat hat insbesondere folgende Aufgaben
- Erstellung eines Entwurfs der Satzung sowie von Entwürfen von Satzungsänderungen zur Vorlage an den Senat;
- Erstellung eines Entwicklungsplans der Universität zur Vorlage an den Senat und an den Universitätsrat;
- Erstellung eines Organisationsplans der Universität zur Vorlage an den Senat und an den Universitätsrat;
- Erstellung eines Entwurfs der Leistungsvereinbarung und der Gestaltungsvereinbarung zur Vorlage an den Universitätsrat;
- Personal: Bestellung und Abberufung der Leiter_innen von Organisationseinheiten; Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Leiter_innen der Organisationseinheiten; Zuordnung der Universitätsangehörigen (§ 94 Abs. 1 Z 2 bis 6) zu den einzelnen Organisationseinheiten; Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi); Erlassung von Richtlinien für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmer_innen der Universität gemäß § 28 Abs. 1;
- Studierende: Aufnahme der Studierenden; Einhebung der Studienbeiträge in der gesetzlich festgelegten Höhe; Einrichtung und Auflassung von Studien, Stellungnahme zu den Curricula, Untersagung von Curricula oder deren Änderungen, wenn diese dem Entwicklungsplan widersprechen oder wenn diese nicht bedeckbar sind;
- Finanzen und Berichte: Einrichtung eines angemessenen Rechnungs- und Berichtswesens; Erstellung des Jahresbudgetvoranschlages und des mehrjährigen Budgetplans zur Vorlage an den Universitätsrat und Budgetzuteilung; Übermittlung des Jahresbudgetvoranschlages und des mehrjährigen Budgetplans an den Senat zur Information; Erstellung des Rechnungsabschlusses und der Wissensbilanz;