Universitätsassistent_in
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsassistent_in
im Bereich Zeichnerische Studien/Abendakt am Institut für Bildende Kunst. Diese Position wird im Ausmaß von 20 Wochenstunden ab 01.03.2021 befristet bis 17.09.2022 vergeben.
Aufgabenbereiche:
• Mitwirkung beim Aktzeichnen am Institut für Bildende Kunst (findet täglich von Montag bis Freitag zwischen 17:00 und 19:00 Uhr statt)
• Betreuung der Studierenden
• Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben
Anstellungsvoraussetzungen:
• ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Studium (Diplom- oder Masterstudium)
• intensive künstlerische Praxis im Bereich der Zeichnung
• sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
• IT-Kenntnisse
Gewünschte Qualifikationen:
• umfangreiche künstlerische Praxis im Feld der bildenden Kunst
• umfangreiche Kenntnis des zeitgenössischen Diskurses in der bildenden Kunst
• intensive künstlerische Praxis im Bereich der Zeichnung, speziell auch im Zeichnen nach der Natur
• Kenntnisse im perspektivischen Zeichnen
• Fähigkeit zur Teamarbeit und Kommunikationsbereitschaft, soziales Interesse
• didaktische Fähigkeiten
• Bereitschaft und Fähigkeit, organisatorische Aufgaben zu übernehmen
• Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 1.485,8 bei einem Beschäftigungsausmaß von 20 Stunden pro Woche.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.