Anerkennungen von Leistungen
Eine Anerkennung ersetzt die einem Studienplan an der Akademie entsprechende Lehrveranstaltung, als wäre sie an der Akademie absolviert worden.
Was kann zur Anerkennung beantragt werden
Wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen:
- Positiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen aus anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen, aus berufsbildenden höheren Schulen in den erforderlichen berufsqualifizierenden Fächern, oder aus allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der künstlerischen Fächer.
- Anerkennung von wissenschaftlichen, künstlerischen und beruflichen Tätigkeiten wie forschungs- bzw. kunstbezogene Praktika und künstlerische Tätigkeiten außerhalb der Akademie.
- Für das Lehramtsstudium: Einschlägige berufliche Tätigkeiten mit pädagogischen Anteilen.
- Leistungen aus Studienprogrammen des tertiären Bildungsbereichs, die als ordentliche_r Hörer_in oder im Rahmen von Mobilitätsprogrammen der Akademie (Erasmus, ASA, etc.) absolviert wurden.
- Zur Anrechnung können jeweils nur einzelne Leistungen gelangen nicht Studienprogramme als gesamtes.
Basisindikatoren zur Anerkennung von Leistungen
- Bis maximal 60 ECTS-Anrechnungspunkte sind aus absolvierten Prüfungen möglich und max. 60 ECTS-Anrechnungspunkte sind aus beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen anrechenbar. Insgesamt sind Anerkennungen bis zu einem Höchstausmaß von 90 ECTS-Anrechnungspunkten zulässig.
- Das Stundenausmaß muss zumindest zu 75% dem Stundenausmaß der Lehrveranstaltung, die dadurch ersetzt werden soll, entsprechen. Mehrere Lehrveranstaltungen vergleichbaren Inhalts können zusammen verwendet werden, um das Stundenausmaß der Lehrveranstaltung an der Akademie zu erreichen und auch umgekehrt, eine Lehrveranstaltung mit entsprechend hohem Stundenausmaß für mehrere mit vergleichbarem Inhalt an der Akademie.
- Sollen Leistungen von Institutionen des tertiären Bildungsbereichs außerhalb der Akademie zum Ende des Studiums als „Freie Wahlfächer“ für das Studium an der Akademie anerkannt werden, müssen sie ebenfalls beantragt werden. Allerdings entfällt hier eine Gegenüberstellung mit einer als gleichwertig zu beurteilenden Lehrveranstaltung und es können auch Lehrveranstaltungen aus Mitbelegungen verwendet werden.
Wie muss der Nachweis der Leistungen für den Antrag vorliegen und was muss er enthalten
- Alle Dokumente müssen in englischer oder deutscher Sprache vorliegen. Anderssprachige Dokumente müssen professionell übersetzt werden.
- Je nach Länderstandort der Bildungsinstitution können Beglaubigungen nötig sein; Alle Informationen dazu finden Sie hier: Apostille, Beglaubigung und Übersetzung internationaler Urkunden – A...kademie der bildenden Künste Wien (akbild.ac.at)
Welche Informationen müssen im Nachweis, dem Zeugnis, Sammelzeugnis oder Transcript of Records, zu den Lehrveranstaltungen vorhanden sein
- Titel der Lehrveranstaltung
- Stundenausmaß der anzurechnenden Lehrveranstaltung (z.B. Gesamtstunden, Wochenstundenausmaß oder ECTS-Punkte)
- Bestätigung, dass die Lehrveranstaltung positiv absolviert wurde (z.B. "hat teilgenommen" oder Benotung).
- Aus der Beschreibung heraus muss es möglich sein, eine Vergleichbarkeit zur Lehrveranstaltung im jeweiligen Curriculum zu erarbeiten. Durch einen Vergleich muss ermittelt werden können, ob wesentliche Unterschiede vorliegen oder nicht.
Nützliche Informationen
Studienpläne: Bildende Kunst, Architektur, Künstlerisches Lehramt, Bühnengestaltung, Konservierung und Restaurierung, Master Critical Studies
Ablauf/Procedere im Überblick
- Unterstützung beim Ausfüllen und Eintragen im Anerkennungsformular in AkademieOnline: Student Welcome Center
- Beratungen zu Anerkennungen, spezifische Fragen und Abgabe der Anträge: Bitte kontaktieren Sie die Institutssekretariate und/oder Vorsitzenden der Curriculakommissionen, siehe bitte Webseite Studienrichtungen
- Formale Überprüfung der Dokumente und des Antrags: Studienabteilung
- Die formelle Anerkennung als rechtlicher Bescheid erfolgt durch die Studienabteilung und die Vizerektorin für Kunst | Lehre. Nach Genehmigung bzw. Bearbeitung der Anerkennung erfolgt eine Aufforderung per E-Mail, den Anerkennungsbescheid persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung zu übernehmen. Erst nach Übernahme des Bescheides wird die Anerkennung in AkademieOnline gültig gesetzt.