Universitätsprofessur
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessur
gem. § 99 Universitätsgesetz 2002
für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur (IKA)
im vollen Beschäftigungsausmaß ab 15. Februar 2021 für 1 Jahr.
Die Architekturausbildung am IKA beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einen spezifischen Schwerpunkt bilden. Diese fünf Plattformen sind: Analoge Digitale Produktion (ADP), Tragkonstruktion Material Technologie (CMT), Ökologie Nachhaltigkeit Kulturelles Erbe (ESC), Geschichte Theorie Kritik (HTC), Geographie Landschaften Städte (GLC).
Die Bewerber_innen sollen Expertise im Bereich Architekturentwurf und einen fachlichen Schwerpunkt in mindestens einer der fünf Plattformen nachweisen.
Voraussetzungen für die Bewerbung:
• Qualifikation als Architekt_in mit einem entsprechenden abgeschlossenen Hochschulstudium oder Nachweis einer der Verwendung entsprechenden gleichwertigen akademischen Qualifikation;
• Nachweis einer international anerkannten hochqualifizierten Entwurfs- und Baupraxis oder Nachweis entsprechender wissenschaftlicher oder künstlerischer Leistungen;
• Universitäre Lehrerfahrung im Bereich mindestens einer der fünf oben genannten Wissensbereiche;
• ausgezeichnete Englisch- und/oder Deutschkenntnisse
• Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz
Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 14 Unterrichtsstunden pro Woche.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit bei vollem Beschäftigungsausmaß Euro 5.245,6.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier .
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen solange vorrangig aufgenommen, bis eine 50% Quote in der jeweiligen Personalkategorie erreicht worden ist. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.