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Nicht-EU-Bürger_innen

Informieren Sie sich bitte sofort nach Absolvieren der Zulassungsprüfung über die für Sie zuständige österreichische Vertretungsbehörde .

Stellen Sie einen Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung als Student_in. Bitte stellen Sie den Antrag so bald wie möglich nach Erhalt der Bestätigung über die bestandene Zulassungsprüfung. Wenn Sie den Antrag nicht rechtzeitig stellen, werden Sie möglicherweise auch nicht rechtzeitig zu Studienbeginn nach Wien reisen können!

Sie benötigen folgende Dokumente beim Erstantrag:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für die Aufenthaltsbewilligung (Antragsformular, Ausfüllhilfe)
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto in der Größe von 3,5 x 4,5 cm
  • gültiger Reisepass, Kopie des gesamten Reisepasses
  • Aufnahmebestätigung der Akademie der bildenden Künste Wien
  • Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts :
    • Studierende bis zum 24. Lebensjahr müssen 672,64 Euro für jeden Aufenthaltsmonat nachweisen,
    • ab dem 24. Lebensjahr 1.217,96 Euro für jeden Monat – für 12 Monate im Voraus (Stand 2024),
    • z.B. durch Guthaben auf einem Sparbuch oder Konto bei einer Bank, auf welches von Österreich zugegriffen werden kann oder eine Haftungserklärung einer in Österreich lebenden Person oder Nachweis des Ankaufs von Traveller Cheques oder Bestätigung über Stipendium.
    • Übersteigt die Unterkunftsmiete 359,72 Euro pro Monat (Stand 2024), sind entsprechende zusätzliche Mittel nachzuweisen.
  • Nachweis über die Herkunft der Geldmittel: Der Nachweis kann durch eine Erklärung von Ihnen erfolgen, woher die Geldmittel, die den Lebensunterhalt decken sollen, stammen. Haben Sie die Geldmittel von einer dritten Person (z. B. Vater oder Mutter), ist zusätzlich eine Erklärung dieser Person vorzulegen, dass die Geldmittel Ihnen zur alleinigen Verfügung überlassen wurden und woher die Geldmittel der dritten Person stammen (z. B. aus der beruflichen Tätigkeit, aus Erspartem usw.). Wenn Sie die Aufenthaltsbewilligung abholen, müssen Sie nachweisen, dass das Geld für die gesamte Dauer des Aufenthalts zur Verfügung steht.

  • Nachweis über die Höhe der Unterkunftskosten z.B. durch Mietvertrag (Wohnung, Studentenheim, WG-Zimmer), Wohnrechtsvereinbarung oder Reservierungsbestätigung der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH
  • Nachweis der Krankenversicherung ("Reisekrankenversicherung", derzeit erforderliche Deckungssumme: über € 30.000 gültig bis nach Einreise). Nach Einreise ist der Abschluss einer „alle Risiken abdeckenden“ Krankenversicherung notwendig. Die Anmeldung zur Selbstversicherung für Studierende bei der Österreichischen Gesundheitskasse ist auf Aufforderung der Inlandsbehörde nachzuweisen. Der monatliche Beitrag beträgt derzeit (2024) 69,13 Euro.
  • Auszug aus dem Strafregister aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate); oder aus dem Land, in dem Sie bei Antragstellung länger als 6 Monate gelebt haben.

Bei einem Verlängerungsantrag:

  • Nachweis über den Studienerfolg: mind. 16 ECTS oder 8 Semesterwochenstunden im vergangenen Studienjahr (immer 1.10. bis 30.9.)
  • aktuelles Studienblatt und Studienbestätigung
  • kostenlose Selbstauskunft aus der Evidenz eines Gläubigerschutzverbandes, z.B. KSV 1870, Beantragung online möglich: Link zur kostenlosen Auskunft lt. DSGVO.

Es kann sein, dass weitere Dokumente notwendig sind.

Sie müssen alle Dokumente im Original und in Kopie vorlegen. Alle Urkunden müssen in beglaubigter Form, alle nicht-deutschsprachigen Dokumente mit beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden.

Für die Aufenthaltsbewilligung ist derzeit (2024) eine Pauschalgebühr von 160 Euro zu bezahlen, eventuell können zusätzliche Kosten anfallen.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie auf Antrag von der Vertretungsbehörde ein „Visum D“ ausgestellt, mit dem Sie nach Österreich einreisen können. Die Aufenthaltsbewilligung können Sie erst nach Ihrer Einreise nach Österreich abholen.

Sobald Sie sich als Student_in an der Akademie der bildenden Künste inskribiert haben, können Sie die Aufenthaltsbewilligung persönlich bei folgender Behörde abholen:

Magistratsabteilung (MA) 35, Referat 1.2 „Erstantragszentrum“
1200 Wien, Dresdner Straße 93
Tel.: 01 4000 35374
E-Mail: 12-ref@ma35.wien.gv.at

Webseite: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/aufenthaltsbewilligung/bescheinigungen/studierender.html

 Zur Online-Terminreservierung!

Verkehrsverbindungen: S-Bahn; Straßenbahnlinie 2; Buslinie 5A oder 37 A – Station Traisengasse; U6 – Station Dresdner Straße

Die Akademie der bildenden Künste Wien kann keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen. Dieser Text dient lediglich Informationszwecken.