Universitätsassistent_in
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangen folgende Stellen zur Ausschreibung:
Universitätsassistent_in
im Fachbereich Grafik und Druckgrafik am Institut für Bildende Kunst. Diese Position wird im Ausmaß von 30 Wochenstunden befristet für 5 Jahre ab dem 01.03.2018 vergeben.
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die Mitwirkung bei Lehrveranstaltungen im Bereich Grafik und Druckgrafik am Institut für Bildende Kunst, die Betreuung von Studierenden sowie die Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben und Evaluierungsmaßnahmen.
Anstellungsvoraussetzungen:
- Ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Studium oder eine für die Verwendung in Betracht kommende gleich zu wertende künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Eignung.
- Nachweis der Abhaltung von Lehrveranstaltungen im tertiären Bereich im Ausmaß von mindestens zwei Semestern
- Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
- IT Kenntnisse
Gewünschte Qualifikationen:
- umfangreiche Kenntnisse und künstlerische Praxis im Feld der Bildenden Kunst
- Kenntnisse und praktische Auseinandersetzung mit Grafik und Druckgrafik und deren Ausdrucksformen in Bezug auf den zeitgenössischen Ausstellungsdiskurs
- Erfahrung im Organisieren und Umsetzen von Ausstellungen, Projekten und Publikationen
- Fähigkeit zur Teamarbeit
- didaktisch/pädagogische Kompetenz
- Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 2.048,3 bei einem Beschäftigungsausmaß von 30 Stunden pro Woche.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis
hier
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.