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Sekretär_in für Gemäldegalerie / Kupferstichkabinett / Glyptothek

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Fr 16.12.2016

An der Akademie der bildenden Künste gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Sekretär_in für Gemäldegalerie / Kupferstichkabinett / Glyptothek

In einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden (ab 2019 volles Beschäftigungsausmaß) zum sofortigen Eintritt

Aufgaben:

  • Kund_innenkontakt, Anmeldungen für Veranstaltungen
  • Verwaltung Büromaterial, Ablage,  Datenpflege, Massenaussendungen
  • interne Kommunikation mit den Aufsichten, Kassa etc.
  • Erledigung von Besorgungen für Veranstaltungen, sowie Einholung von Angeboten (z. B. Catering) in Absprache mit der Direktion
  • Assistenz bei der Veranstaltungsorganisation
  • Rechnungen, Bestellungen
  • Terminkontrolle und Assistenz bei Leihverkehr
  • Inventarisierung und Kontrolle von Belegexemplaren (Büchern)
  • selbständige Koordination von Führungen, d. h. Organisation der Kunstvermittler_innen, Verträge mit diesen und Student_innen

Gewünschte Qualifikationen:

  • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (z.B. HASCH)
  • sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • MS-Office Kenntnisse
  • kommunikative Fähigkeiten, freundliches Auftreten, Organisationstalent und selbstständige Arbeitsweise

Weiters wünschen wir uns die Bereitschaft, das Beschäftigungsausmaß ab 2019 auf 40 Wochenstunden zu erhöhen.

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IIb beträgt derzeit bei einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden 901,3.

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung sind ausdrücklich erwünscht. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Interessent_innen bewerben sich bitte hier