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Universitätsassistent_in

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Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mi 30.5.2012

am Institut für das künstlerische Lehramt (Fachbereich Kunst- und Kulturpädagogik). Die Position wird ab dem 01.07.2012
im Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden vergeben.

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Universitätsassistent_in

am Institut für das künstlerische Lehramt (Fachbereich Kunst- und Kulturpädagogik). Die Position wird ab dem 01.07.2012 im Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden vergeben.

Das Aufgabengebiet umfasst die Mitarbeit in der Organisation und Forschung im Fachbereich Kunst und Kulturpädagogik, eigenständige Lehre mit dem Schwerpunkt Bildungs-, Kultur- und Gesellschaftstheorien sowie die Durchführung eines eigenen Dissertationsvorhabens. Vorausgesetzt werden Kompetenzen in erziehungs- und kulturwissenschaftlichen Theorien und Methoden, in Gender- und Migration Studies sowie Lehrerfahrung in der künstlerisch-wissenschaftlichen Vermittlung. Engagement für innovative kunst- und kulturpädagogischer Fragestellungen sowie die Mitarbeit an Positionen zur Lehrer_innen und Pädagog_innenbildung am Institut für das Künstlerische Lehramt werden vorausgesetzt.

Bewerbungsvoraussetzungen:

Abgeschlossenes Diplom - oder Masterstudium der Erziehungswissenschaften/Pädagogik mit Schwerpunkt Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik.

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 1.899 bei einem Beschäftigungsausmaß von 30 Stunden pro Woche.

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.

Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.