Finanzierung
Finanzierung
Ein Auslandsaufenthalt kann einiges kosten. Dies hängt allerdings auch von den individuellen Ansprüchen und Vorhaben ab. Deshalb ist es wichtig, im Vorfeld auszurechnen, welche Kosten entstehen werden und ob man z.B. für Reisen, um das Gastland zu erforschen, genügend Geld hat. Eine persönliche Finanzplanung mit einer simplen Einnahmen- bzw. Guthaben-Ausgaben-Aufstellung wird empfohlen.
Erasmus+-Mobilität
Studierenden steht für die Teilnahme am Erasmus-Programm (Erasmus-Studierendenaustausch zu Partneruniversitäten der Akademie, Erasmus-Praktikum und Erasmus-Praktikum für Graduierte) ein Kontingent an Mobilitätsmonaten mit dem Erasmus-Finanzzuschuss zur Verfügung. Alle Monate, die unter dem Erasmus-Status im Ausland verbracht werden, werden von diesem Guthaben pro Studienlevel (BA, MA, Diplomstudium, Doktoratsstudium) abgezogen. Mobilitäten sind also mehrmals im Studium möglich. Deshalb ist es wichtig, über alle Möglichkeiten, die das Erasmus-Programm Studierenden und kürzlich Graduierten bietet, nachzudenken, um diese in den Studienverlauf einplanen zu können.
Studienaufenthalte, Austausch zu Erasmus-Partneruniversitäten
Bachelor-Studium: mindestens 3 Monate, maximal 12 Monate Finanzierung
Master-Studium: mindestens 3 Monate, maximal 12 Monate Finanzierung
Diplomstudium: mindestens 3 Monate, maximal 24 Monate Finanzierung (Diplomstudium und anschließendes MA-Studium werden mit 24 Monaten berechnet)
Doktoratsstudium: mindestens 3 Monate, maximal 12 Monate Finanzierung
Studierende können zum Studienaustausch und/oder als Erasmus-Praktikant_innen ins Ausland gehen. Zwischen allen Studienniveaus und nach dem Abschluss eines Doktorats ist ein Erasmus-Praktikum möglich.
Ein Praktikum muss mindestens zwei Monate und kann, unter Bedachtnahme ev. für einen Studienaustausch schon verbrauchter Monate, höchstens 12 Monate dauern.
Mobilitätsaufenthalte im Erasmus+-Programm werden, abhängig von den Lebenshaltungskosten in den teilnehmenden europäischen Ländern, mit zwischen EUR 380,00 und EUR 580,00 pro Monat unterstützt.
Bezieher_innen einer österreichischen Studienbeihilfe können zusätzlich eine Auslandsbeihilfe beantragen.
Aufenthalte von Studierenden österreichischer Hochschulen in einem Erasmus+-Programmland zu Studienzwecken
Gruppe | Länder | Monatlicher Zuschuss in Euro |
Gruppe 1 |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 480 |
Gruppe 2 | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern | 430 |
Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 380 |
Aufenthalte von Studierenden oder Graduierten österreichischer Hochschulen in einem Erasmus+-Programmland zu Zwecken eines Praktikums
Gruppe | Länder | Monatlicher Zuschuss in Euro |
Gruppe 1 |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 580 |
Gruppe 2 | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern | 530 |
Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 480 |
Mobilität in Drittstaaten
Eine Teilfinanzierung über das Auslandsstipendium für Studierende der Universitäten der Künste ( grants.at) ist möglich. Dafür muss die Universität in einem Drittstaat (außerhalb der Europäischen Union, jetzt auch im Vereinigten Königreich) liegen. Studierende müssen im 6. Semester des Diplomstudiums oder in einem Master-Programm inskribiert sein. Die Stipendienhöhe beträgt EUR 600,00 pro Monat.
Auf grants.at, Österreichs größter Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung, finden Sie Informationen über Stipendien, Förderungen und Zuschüsse auf Deutsch und Englisch. Die Datenbank wird ständig erweitert und aktualisiert. Die Recherche lohnt sich im Zusammenhang mit einer Mobilität in Drittstaaten.
Studienbeihilfebezieher_innen haben die Möglichkeit, für Mobilitäten in Drittstaaten die Beihilfe für ein Auslandsstudium der österreichischen Studienbeihilfebehörde zu beantragen. www.stipendium.at
Swiss-European Mobility Programme (SEMP)
Schweizer Universitäten stellen ein Stipendium für Austauschstudierende der Akademie zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie auf den Websites der schweizerischen Partneruniversitäten. Studienbeihilfebezieher_innen können einen Auslandszuschuss einreichen.
ASA Art School Alliance
Die HfbK Hamburg stellt ein Wohn-/Arbeitsatelier kostenfrei zur Verfügung; die Lebenshaltungs- und Reisekosten müssen aus eigenen Mitteln bestritten werden. Studienbeihilfebezieher_innen können einen Auslandszuschuss einreichen, da das ASA-Programm kein Erasmus+-Programm für den Studienaustausch ist.