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Förderungsstipendium

Das Förderungsstipendium dient zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Stu­die­ren­den aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Bitte beachten Sie, dass das zu fördernde Projekt in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen Studienprogramm stehen muss. Das bedeutet, dass z.B. künstlerische Projekte von Doktorand_innen nicht gefördert werden können. Ausnahme: Studierende des PhD in Practice können um Förderung künstlerischer Projekte ansuchen, da diese auch vom Curriculum vorgesehen sind.

Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale des Förderungsstipendiums zur Projektförderung:

  • Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft (inkl. Schweiz) oder gleichgestellte Staatsbürger aus Drittstaaten (mit Karte „Daueraufenthalt EU“)
  • Einhaltung der Studiendauer (pro Studienabschnitt im Diplom/Bachelor/Master/Doktorat 1 Toleranzsemester möglich)
  • Projektkosten von mindestens 750 Euro (und maximal 3.600 Euro)
  • Gutachten erforderlich (bei Projektförderung reicht die Angabe von 2 Referenzpersonen)

Achtung! Änderung des Studienförderungsgesetzes:
Bisher konnten Gutachten zum Förderungsstipendium auch von Universitätsassistent_innen und Lehrbeauftragten eingeholt werden. Seit 1. September 2022 dürfen sie nur mehr von der Betreuerin / dem Betreuer der wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit ausgestellt werden.

Es besteht die Möglichkeit, sowohl für das Förderungsstipendium als auch für die Projektförderung einzureichen, allerdings kann Ihnen nur eines der beiden Stipendien zuerkannt werden.

Einreichfrist: 21. Oktober – 6. November 2024
Deadline: Mittwoch, 6.11.2024, 11 h

Einreichungen sind nur mehr über das neue Einreichsystem der Akademie möglich!

Für die Einreichung erforderlich:

1. Projektantrag (Dateigröße: 3MB)

  • Begründung / Projektbeschreibung
  • Kostenaufstellung und Finanzierungsplan
  • Zeitplan
  • Gutachten ausschließlich von der Betreuerin /des Betreuers der wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit
  • Nachweis der österreichischen bzw. EWR-Staatsbürgerschaft bzw. "Daueraufenthalt EU"

2. Portfolio (Dateigröße: 10MB)

  • Auswahl von max. 5 wichtigen Werken

3. Aktuelle Meldebestätigung ("Meldezettel")

Bitte beachten Sie, dass alle 3 Dateien separat als PDF-Dateien hochzuladen sind, mit folgender Benennung:

      1. Projektantrag_Name_FST
      2. Portfolio_Name_FST
      3. Meldezettel_Name_FST

          Der Antrag ist zusätzlich innerhalb der Antragsfrist in ausgedruckter Form (ohne Portfolio) in der Studienabteilung abzugeben oder mit der Post zu schicken an Marianne Maljkovic, Studien-und Prüfungsabteilung, 1010 Wien, Schillerplatz 3, E5.

          Folgende Kosten werden in der Regel nicht gefördert:

          • Honorar der Antragsteller_innen
          • Lebenshaltungskosten (wie z.B. Miete)
          • Catering
          • Neuanschaffung von technischem Equipment*, das auch gemietet oder ausgeliehen werden kann (wiez.B. Bildschirme, Kameras, Beamer etc.)

          *Jenes Equipment, das nicht gemietet oder ausgeliehen werden kann, kann gefördert werden. Ab einem Gerätewert von über 700 Euro (exkl. Mehrwertsteuer), geht dieses nach Beendigung des Projekts in den Besitz der jeweiligen Institute über.

          Wird die Förderung bewilligt, ist nach Beendigung des Projektes ein Arbeitsbericht sowie eine Abrechnung inklusive der Originalbelege (numeriert und auf A4 befestigt) in der Studien- und Prüfungsabteilung bei Marianne Maljkovic abzugeben.

          Vorlagen:
          Arbeitsbericht
          Abrechnung

          Kontakt und Information

          Studienabteilung, E5
          Alexander Meitz
          T +43(1)58816-1906
          a.meitz@akbild.ac.at