Werner Skvara neuer Vizerektor für Infrastruktur und Nachhaltigkeit
Nach der Stellungnahme des Senats, hat der Universitätsrat Werner Skvara als Vizerektor für Infrastruktur und Nachhaltigkeit bestätigt. Die Akademie freut sich über ihren neuen Vizerektor, der die Betreuung und Weiterentwicklung der Agenden „Infrastruktur und Nachhaltigkeit“ übernimmt.
Mag. Arch Werner Skvara , geboren 1972 in Wien, studierte Architektur an der Universität für angewandte Kunst und Bildhauerei an der Akademie der bildenden Künste in Wien. Seit 2001 Tätigkeit als Lehrender im Bereich digital gestützter Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur an der Akademie der bildenden Künste Wien sowie freiberufliche Kooperationen mit (internationalen) Architekturbüros. Seit 2013 ist er Teil der Institutsleitung des IKAs mit den Schwerpunkten Personalagenden, Koordination der Räume, Verantwortung in der Budgeterstellung, Instandhaltung der digitalen und analogen Infrastruktur. Langjähriges Mitglied von Senat, Betriebsrat und der Curricularkommission. 2018 externer Lehrbeauftragter am Studio 3 an der Universität Innsbruck. 2019 betreute er projektsteuernd das Forschungsprojekt „Hitze“ mit – einer Kooperation des Instituts für Kunst und Architektur mit der Immobilien Privatstiftung zur Erforschung der klimatischen Veränderung in Wien.
Aufgaben und Funktion:
1. Leitung der Infrastruktureinheiten
- Koordinierung aller Infrastruktureinheiten einschließlich der Digitalisierungsagenden und des IT-Einsatzes
2. Raumangelegenheiten:
- Koordinierung der Gebäudeverwaltung
Wahrnehmung aller sich aus §§ 117, 118, 137 bis 140 UG ergebenden Rechte und Pflichten der Akademie der bildenden Künste Wien - Verwaltung, Instandhaltung und Bewirtschaftung aller Liegenschaften, Bauwerke und Räumlichkeiten nach den Richtlinien des Rektorats
- Koordinierung neuer Raumprojekte sowie Sanierungs- und Umbaumaßnahmen
- Erstellung des Raumplans (Widmung, Zuordnung und Nutzung der Räume)
3. Nachhaltigkeit
- Koordinierung der Nachhaltigkeitsagenden der Akademie
4. Evaluierung und Qualitätssicherung für den Aufgabenbereich:
- Erstellung einer Evaluierungsrichtlinie zur Vorlage an den Senat
- Durchführung von Evaluierungen auf der Grundlage der Evaluierungsrichtlinie
- Umsetzung von Evaluierungsmaßnahmen für den Aufgabenbereich
5. Entscheidungs- bzw. Zeichnungsbefugnisse:
- Täglicher Geschäftsbetrieb: allein zeichnungsberechtigt bis Euro 30.000,--
- Budgethoheit im Rahmen der Budgetzuteilung durch den Rektor
- Aufträge über Euro 30.000,--: zusammen mit dem Rektor im „4 Augen Prinzip"