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Förderungen für Dissertant_innen und Early-Postdocs

Das Doktoratszentrum der Akademie bietet derzeit sechs Förderungen für Dissertant_innen:

Alle Stipendien werden auf der online Einreichplattform der Akademie ausgeschrieben und sind auch über die Einreichplattform einzureichen! Bitte entnehmen Sie alle Details zu den Voraussetzungen und Einreichbedingungen der online Einreichplattform. Hier finden Sie nur einen kurzen Überblick und NICHT alle relevanten Informationen!

Förderungen für Dissertant_innen des Doktoratszentrums der Akademie:

Reisekostenzuschüsse für Dissertant_innen

Mit den Reisekostenzuschüssen werden ordentliche Studierende eines Doktorats- oder Ph.D.-Studiums der Akademie bei der Präsentation von Dissertations-/PhD-Projektergebnisse auf internationalen Konferenzen und Symposien oder der Präsentation von Kunstprojekten unterstützt. Voraussetzung ist eine aktive Teilnahme an der Konferenz, dem Symposium bzw. der Kunstpräsentation.

Gefördert werden:

  • Reisekosten für Teilnahmen an internationalen Konferenzen, Kongressen oder Symposien, wenn der eingereichte und akzeptierte Beitrag mit der Dissertation bzw. dem PhD-Projekt in Verbindung steht.
  • Reisekosten für Präsentationen von Kunstprojekten (in situ, Kunst am Bau, Filmscreenings etc.) bzw. Präsentationen im Rahmen von Ausstellungsprojekten, die mit dem PhD-Projekt in unmittelbarer Verbindung stehen. (Nur für PhD-in-Practice-Kandidat_innen)
  • NICHT gefördert werden kurzfristige Forschungsaufenthalte und Aufenthalte für Archivrecherchen oder die Produktion von künstlerisch-wissenschaftlichen Projekten (siehe Stipendium für kurzfristige Auslandsaufenthalte).

Die maximale individuelle Fördersumme beträgt in der Regel € 450,-- pro Antrag. Der Reisekostenzuschuss kann pro Person nur einmal pro Studienjahr in Anspruch genommen 
werden. Pro Person ist der Reisekostenzuschuss auf zwei Förderungen während der gesamten Laufzeit des Doktorats/PhD-Studiums beschränkt.

Einreichfrist: Anträge müssen mindestens zwei Wochen vor dem Reiseantritt eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich vor Reisebeginn über die aktuell geltenden Reisebestimmungen. Mehr Informationen finden sie über unsere Einreichplattform.

Stipendium für kurzfristige Forschungsaufenthalte

Mit dem Stipendium für einen kurzfristigen Forschungsaufenthalt für Dissertant_innen/PhD-Kandidat_innen können Forschungsaufenthalte für z.B. Recherche, Feldforschung, Archivforschung, Interviews gefördert werden, die für die Dissertation bzw. das PhD-Projekt notwendig sind.

Gefördert werden:

  • kurzfristige Forschungsaufenthalte für Recherchetätigkeiten, Feldforschung, Archivforschung, Interviews, Input zu methodischen oder theoretischen Fragestellungen, etc., die mit der Dissertation bzw. dem PhD-Projekt in Verbindung stehen.
  • NICHT gefördert werden Studienaufenthalte (z.B. Besuche von Seminaren/ Lehrveranstaltungen/Kursen), die z.B. im Rahmen der ERASMUS+ Mobilität abgewickelt werden können. Ebenfalls werden keine Sommerschulen oder Teilnahme an Weiterbildungen/Seminaren gefördert.
  • Auslandsaufenthaltsdauer: Mindestens zwei Wochen, maximal acht Wochen

Die Förderung wird als Stipendium ausbezahlt und ist ein Zuschuss, dh. er dient der teilweisen Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten. Zuwendungen Dritter sind umgehend bekanntzugeben.  Das Stipendium kann nur einmal während der gesamten Laufzeit des Doktorats/Ph.D.-Studiums bezogen werden.

ACHTUNG: bestimmte Parallelförderungen (z.B. Marietta-Blau, ÖAW DOC, Erasmus+) sind ausgeschlossen!

Den Stipendiat_innen ist während des Stipendienaufenthalts keine auf Erwerb ausgerichtete Nebentätigkeit am Forschungsort gestattet. Die Stipendiat_innen sind verpflichtet, ihrer Forschungstätigkeit im Ausland in Vollzeit nachzugehen und am ausländischen Forschungsort anwesend zu sein.

Einreichungen sind laufend möglich über die Einreichplattform.

Learning-on-the-Job Stipendium

Das Stipendium soll Dissertant_innen ermöglichen praktische Erfahrungen zu sammeln und Abläufe im Zusammenhang mit der Organisation einer Konferenz, der Publikation eines Buches, der Planung und Abhaltung eines Workshops etc. kennenzulernen, und sich so, neben den wissenschaftlichen Qualifikationen auch ergänzende Kompetenzen anzueignen bzw. diese zu vertiefen.

Gefördert werden:

  • Dissertant_innen, die in organisatorische, koordinierende oder administrative Abläufe im Rahmen eines wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Projekts (Konferenzorganisation, Publikation, etc.) an der Akademie eingebunden werden
  • NICHT gefördert werden Projekte, die ausschließlich die Tätigkeit der Dissertant_innen umfassen
  • NICHT gefördert werden Tätigkeiten zur Unterstützung der Lehre, im engeren sowie im weiteren Sinn

Antragssteller_innen sind die Dissertationsbetreuer_innen, die für eine geplante Aktivität/Projekt ein Stipendium für ein_e Dissertant_in beantragen.

Die Fördersumme beträgt pro Learning-on-the-Job Stipendium in der Regel € 750,-- in Ausnahmefällen können abhängig von Dauer und Umfang der Tätigkeit bis zu maximal € 1.500,-- zugesprochen werden. Das Stipendium kann nur einmal während der gesamten Laufzeit des Doktorats/Ph.D.-Studiums bezogen werden.

Die Förderung wird als Stipendium ausbezahlt. Zuwendungen Dritter sind jedenfalls umgehend bekanntzugeben. ACHTUNG: Parallelförderungen sind ausgeschlossen!

Einreichfrist: Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden. Einreichungen bitte ausschließlich über unsere Einreichplattform.

Dissertationsstipendium für die Abschlussphase

Das Dissertationsstipendium für die Abschlussphase zielt darauf ab, Dissertant_innen in der letzten Phase der Dissertation bis zum Abschluss zu unterstützen.

  • Die Stipendien können von ordentlichen Studierenden eines Doktorats- oder Ph.D.-Studiums an der Akademie der bildenden Künste Wien werden.
  • Die Dissertant_innen müssen nachvollziehbar darlegen, dass die Arbeit an der Dissertation bzw. dem PhD-Projekt innerhalb der Stipendienlaufzeit erfolgreich abgeschlossen werden kann.
  • Die zu erwartende Qualität der Abschlussarbeit ist ein zentrales Kriterium bei der Vergabe der Stipendien.

Es können insgesamt vier Stipendien für jeweils sechs Monate vergeben werden. Die Höhe des 
Stipendiums beträgt € 1.200,-- pro Monat. Das Stipendium kann nur einmal während der gesamten Laufzeit des Doktorats/PhD-Studiums bezogen werden.

Es gibt eine Einreichfrist pro Jahr.
Deadline: 05. November 2024, 11.00 Uhr
Einreichungen sind ausschließlich über unsere Einreichplattform möglich.

Stipendium Early-Postdoc-Anträge

Das Stipendium für Early-Post-Doc-Anträge zielt darauf ab, Post-Docs in der Einstiegsphase in ihrer Antragsstellung für ihr erstes Postdoc-Forschungsprojekt zu unterstützen. Das Stipendium ermöglicht die intensive Ausarbeitung eines Projektantrags, der schließlich mit der Akademie als Home Institution bei Förderinstitutionen wie beispielsweise dem FWF (Förderprogramm ESPRIT) oder der ÖAW (Förderprogramm APART GSK) eingereicht wird. Der Call ist für alle Post-Docs offen.

  • Post-Docs am Beginn ihrer Karriere: Bitte beachten Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Fördergeber und -programme. Da der Abschluss der Dissertation für das ÖAW APART-Programm nicht länger als drei Jahre, für das FWF ESPRIT-Programm nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, sollte der Abschluss der Dissertation bei Einreichung für das Stipendium für Early-Post-Doc-Anträge der Akademie nicht länger als zwei, respektive vier Jahre (je nach Förderlinie) zurückliegen.
  • Post-Docs, die mindestens zwei internationale und qualitätsgesicherte Publikationen vorweisen können (Mindeststatus bei Einreichung für das Stipendium: akzeptiert).
  • Post-Docs, die nachvollziehbar darlegen können, dass die Arbeit an einem Projektantrag innerhalb der Stipendienlaufzeit erfolgreich für die Einreichung beim Fördergeber abgeschlossen werden kann.
Es können insgesamt zwei Stipendien vergeben werden. Die Gesamthöhe des Stipendiums beträgt je € 4.500,--. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in drei Raten.
Der Call endet am 28. Januar 2025, siehe Call.
Der nächste Call wird bald veröffentlicht werden.

Übersicht über weitere Förderungen für Doktorand_innen

Die Akademie der bildenden Künste Wien bietet eine Reihe von Stipendien für Studierende der Akademie an. Eine Übersicht dazu finden Sie unter https://www.akbild.ac.at/Portal/studium/stipendien.

Neben den Förderungen des Doktoratszentrums und den Akademiestipendien gibt es eine Vielzahl an externen Förderungen für Doktorand_innen. Damit Sie sich im Förderungsdschungel etwas besser zurechtfinden, haben wir eine Liste über mögliche Förderungen für Doktorand_innen zusammengestellt. Allerdings erhebt diese keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist auch nicht immer up-to-date; das ist bei der Vielzahl an Förderungen nicht möglich. Förderungen für bereits abgeschlossene Dissertationsprojekte und Preise sind in der Liste – aufgrund der Fülle von einzelnen Förderungen, die teilweise sehr themenspezifisch sind – nicht enthalten. Des Weiteren bitten wir um Verständnis, dass sich die Kriterien der einzelnen Förderungen laufend ändern. Bitte sehen sie diese Liste als einen Anhaltspunkt aber informieren Sie sich selbst über die darin genannten sowie weitere für Sie infrage kommende Förderungen.

Bitte lesen Sie auch den Newsletter Kunst | Forschung | Support , dort werden aktuelle Ausschreibungen für Förderungen und Stipendien angekündigt: Newsletter Kunst | Forschung | Support.