Rechtliche Grundlagen
Regelungen über die Gleichstellung und Anti-Diskriminierung von Menschen mit Behinderung sind in internationalen und nationalen Dokumenten festgehalten:
- Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention UN-BRK 2008)
- Österreichische Bundesverfassung (BVG)
- Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz BGStG)
- EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG)
Universitätsgesetz 2002
Im Universitätsgesetz 2002 sind in den folgenden angeführten Abschnitten gesetzliche Grundlagen für den Bereich Studium und Behinderung festgelegt:
Leitende Grundsätze
- § 2 UG: Die leitenden Grundsätze für die Universitäten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind:
11. besondere Berücksichtigung der Erfordernisse von behinderten Menschen.
Curricula
- § 58 Abs. 11: Für Studierende mit einer Behinderung im Sinne des § 3 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, BGBl. I Nr. 82/2005, sind die Anforderungen der Curricula – allenfalls unter Bedachtnahme auf gemäß § 59 Abs. 1 Z 12 beantragte abweichende Prüfungsmethoden – durch Bescheid des studienrechtlichen Organs zu modifizieren, wobei das Ausbildungsziel des gewählten Studiums erreichbar sein muss.
Rechte und Pflichten der Studierenden
- § 59 Abs. 1 Z 12: Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu. Sie umfasst insbesondere das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.
Empirische Grundlagen aus der Studierendensozialerhebung
Studierendensozialerhebung 2019, Institut für höhere Studien:
http://ww2.sozialerhebung.at/index.php/de/ergebnisse/2019
Inklusive Hochschulen – Angebote für Studierende mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Zusatzstudie zur Studierenden-Sozialerhebung 2019):
Zur Situation behinderter, chronisch kranker und gesundheitlich beeinträchtigter Studierender (Quantitativer Teil der Zusatzstudie zur Studierenden-Sozialerhebung 2019):