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Post Doc-Stelle

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
So 23.3.2025

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Post Doc-Stelle 

im Cluster „Nachhaltigkeit in der Kunst“. Diese Position wird zum ehestmöglichen Zeitpunkt befristet auf 5 Jahre im Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden vergeben und ist dem Institut für bildende Kunst (IBK) zugeordnet. 

In dieser Position gestalten Sie Forschungsstrukturen und Diskursräume zu Fragen von Nachhaltigkeit in der Kunst an der Akademie und bauen einen Forschungscluster auf. Sie entwickeln ein strukturelles Modell und setzen konkrete Kooperationsaktivitäten zur Einbindung von Akademieangehörigen sowie weiteren Stakeholdern in die Forschungstätigkeiten des Clusters. In Abstimmung mit den Leitlinien des Rektorats setzen Sie dabei auf einen ökologisch-systemischen Ansatz mit der Intention, transformative gesellschaftliche Prozesse anzustoßen. 

Aufgabenbereiche 

  • Akquise und Umsetzung von Drittmittelprojekten im Forschungsbereich „Nachhaltigkeit in der Kunst“
  • Anbahnung von Kooperationen an der Schnittstelle zwischen Kunst, Kunstwissenschaft, künstlerischer Forschung und nachhaltigkeitsrelevanten anderen Disziplinen
  • eigenständige, innovative Forschung sowie Entwicklung von Forschungsentwürfen im Themenbereich des Clusters „Nachhaltigkeit in der Kunst“
  • strategische Weiterentwicklung des Clusters in Abstimmung mit dem Rektorat
  • Forschungskoordination und Programm-Management des aufzubauenden Projekt-Portfolios
  • selbstständige Entwicklung von Lehrinhalten und Abhaltung von Lehrveranstaltungen sowie Entwicklung weiterer Wissenstransfer-Formate im Bereich „Nachhaltigkeit in der Kunst“ (Vermittlung, Wissenschaftskommunikation, Weiterbildungen, etc.)
  • Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie Evaluierungsmaßnahmen im Rahmen des Forschungsclusters

Anstellungsvoraussetzungen 

  • ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Doktorat/PhD
  • einschlägige Forschungserfahrung und relevanter Track-Record, u.a. peer-reviewte Publikationen
  • Nachweis der Abhaltung von Lehrveranstaltungen im tertiären Bereich im Ausmaß von mind. 2 Semestern
  • didaktisch/pädagogische Kompetenz
  • Kenntnisse und Erfahrung im Projektmanagement bzw. substanzielle Erfahrung im projektbezogenen Arbeiten
  • Erfahrung in der Vermittlung von komplexen Themenstellungen in ihrer gesellschaftlichen, methodischen und strukturellen Dimension
  • ausgezeichnete Deutsch- und sehr gute Englischkenntnisse (in Wort und Schrift)
  • strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • diskriminierungskritisches Grundverständnis sowie die Bereitschaft sich dahingehend fortzubilden

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 1.857,40 bei einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden. 

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 23.03.2025 unter: www.akbild.ac.at/jobs 

Die Akademie der bildenden Künste Wien bekennt sich zu einem chancengerechten Lern-, Lehr-, Forschungs- und Arbeitsumfeld und wirkt auf den Abbau von Diskriminierungen und strukturellen Barrieren hin. Daher begrüßt die Akademie ausdrücklich die Bewerbung von qualifizierten Personen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung oder ihr Alter strukturell benachteiligt sind. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, wenn eine Person mehrere Diskriminierungsgründe auf sich vereint (intersektionaler Ansatz). 

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.