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- Die Nominierung muss vom/von der Professor_in des künstlerischen Zentralfaches/Studios unterschrieben sein und die Angaben über die Art des Praktikums (Studierendenpraktikum oder Graduiertenpraktikum) sowie Angaben über bereits absolvierte Erasmus-Aufenthalte (Monate) enthalten.
Für die Doktoratsstudien muss die Nominierung vom / von der Betreuer_in der Dissertation unterschrieben werden.
Die Nominierung muss vor dem Abschluss des Studiums per E-Mail am International Office eingereicht werden (Datum auf dem Formular).
- Sechs Wochen vor Antritt eines Praktikums – der/die Arbeitgeber_in steht nun fest – muss die Nominierung und ein fertig ausgefülltes Learning Agreement for Traineeship beim Vorsitz der zuständigen Curriculakommission eingereicht werden. Der Vorsitz bestätigt auf dem Learning Agreement, ob das Praktikum als Studienleistung anerkannt wird und ECTS-Punkte vergeben werden – oder nicht. Das Learning Agreement muss genaue Angaben über die Praktikumsstelle enthalten (Name, Adresse, Telefon, Website) sowie alle im Agreement verlangten Angaben zu den Inhalten der Praktikumsstelle sowie die Dauer des Praktikums ausweisen.
- Danach müssen spätestens drei Wochen vor Antritt des Praktikums die Nominierung und das Learning Agreement for Traineeship im International Office eingereicht werden. Ein gültiges Learning Agreement for Traineeship muss vom/von der Arbeitgeber_in, vom Vorsitz der zuständigen Curriculakommission und vom International Office unterschrieben sein.
- Spätestens am 1. oder 15. jeden Monats bekommen Sie per E-Mail die Nachricht der Zuerkennung des Erasmus+-Finanzzuschusses, damit das Praktikum am folgenden 1. oder 15. des (Folge-)Monats beginnen kann.