Universitätsprofessur § 98 UG - Kunst und Film
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Universitätsprofessur
gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für die Studienrichtung Bildende Kunst im Fachbereich „Kunst und Film“ am Institut für Bildende Kunst (IBK) im vollen Beschäftigungsausmaß ab 01.03.2024 zunächst befristet bis 31.1.2029. Vor Ablauf der Befristung kann ein Antrag auf Verlängerung bzw. Entfristung des Dienstverhältnisses gestellt werden.
Gesucht wird eine international profilierte Künstler_innenpersönlichkeit mit hervorragendem Standing im internationalen Kunstfeld, die durch ihre künstlerische Arbeit Maßstäbe gesetzt hat und über Kenntnisse aktueller Kunstdiskurse und Methoden – insbesondere im Bereich Film und Fernsehen – verfügt.
Anstellungsvoraussetzungen
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Universitäts- bzw. Hochschulausbildung oder gleichzuhaltende künstlerische Eignung
- hervorragende künstlerische Qualifikation im Bereich Film und Fernsehen unter besonderer Berücksichtigung eines Werkbegriffs, der filmische Medien formal, methodisch wie ästhetisch reflektiert. Im Sinne eines transdisziplinären Kunstbegriffs sollten die Berührungspunkte zu anderen Disziplinen, Medien und Genres berücksichtigt werden; eine Bereitschaft zur Film- bzw. medientheoretischen Auseinandersetzung ist erwünscht.
- international anerkanntes Werk und künstlerische Praxis im Kontext Film und Fernsehen
- die Fähigkeit zur Entwicklung und Erschließung der Künste im Rahmen der Akademie der bildenden Künste
- Führungskompetenz zur Leitung und Organisation der Lehre eines Fachbereiches
- Eignung zur künstlerischen Unterstützung und Förderung der Studierenden
- Lehrkonzept über die Motivation, Inhalte und Vorhaben der eigenen künstlerischen Lehre sowie Nachweis einer der Position entsprechenden Lehrtätigkeitserfahrung
- Bereitschaft zur engen inhaltlichen und organisatorischen Zusammenarbeit mit den Professor_innen und Mitarbeiter_innen der Fachbereiche und Werkstätten des Instituts für Bildende Kunst
- Bereitschaft zur Mitarbeit in den Gremien der universitären Selbstverwaltung
- Bereitschaft zur Mitarbeit an akademieinternen und öffentlichen Aktivitäten bzw. interdisziplinären Projekten und Kooperationen
- Bereitschaft im Fall einer Berufung den Lebensmittelpunkt nach Wien zu verlegen
- sehr gute Deutsch- und/oder Englischkenntnisse sowie die Bereitschaft die jeweils andere Sprache zu erlernen
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Zur Lehrverpflichtung gehört mindestens der künstlerische Einzelunterricht im Ausmaß von 17 Unterrichtsstunden pro Woche im Zentralen Künstlerischen Fach „Kunst und Film“ in der Studienrichtung Bildende Kunst.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 5.437,70.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 16.12.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.