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Universitätsprofessur gem. § 99 Universitätsgesetz 2002

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mi 5.5.2021

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Universitätsprofessur
gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für die Studienrichtung Bildende Kunst im Fachbereich „Gegenständliche Malerei“ am Institut für Bildende Kunst. Diese Professur wird für einen Zeitraum von einem Jahr ab 1. Oktober 2021 vergeben.

Gesucht wird eine international erfolgreiche Persönlichkeit, die durch ihre künstlerische Arbeit Maßstäbe gesetzt hat und über Kenntnisse aktueller Kunstdiskurse und Methoden – insbesondere von gegenständlicher Malerei verfügt.

Anstellungsvoraussetzungen:
•    eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Universitäts- bzw. Hochschulausbildung oder entsprechende künstlerische Eignung
•    hervorragende künstlerische Qualifikation im Bereich der gegenständlichen Malerei und besonderer Berücksichtigung eines Werkbegriffs, der die Malerei unter Gesichtspunkten zeitgenössischer Kunstproduktion formal wie methodisch reflektiert
•    international anerkanntes Werk und professionelle Praxis im Kontext zeitgenössischer gegenständlicher Malerei
•    die Fähigkeit zur Entwicklung und Erschließung der Künste im Rahmen der Akademie der bildenden Künste
•    Kompetenz zur Leitung und Organisation der Lehre eines Fachbereiches
•    Eignung zur künstlerischen Unterstützung und Förderung der Studierenden
•    Abgabe eines Lehrkonzept über die Motivation, Inhalte und Vorhaben der eigenen künstlerischen Lehre ggf. Nachweis einer Lehrtätigkeitserfahrung
•    sehr gute Deutsch- und/oder Englischkenntnisse
•    Bereitschaft zur engen inhaltlichen und organisatorischen Zusammenarbeit mit den Professor_innen und Mitarbeiter_innen der Fachbereiche und Werkstätten des Instituts für Bildende Kunst sowie zur Mitarbeit in den Gremien der universitären Selbstverwaltung und an akademieinternen und öffentlichen Aktivitäten bzw. interdisziplinären Projekten und Kooperationen
•    Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

Zur Lehrverpflichtung gehört der künstlerische Einzelunterricht im Ausmaß von 17 Unterrichtsstunden pro Woche im Zentralen Künstlerischen Fach „Gegenständliche Malerei“ in der Studienrichtung Bildende Kunst.

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit bei vollem Beschäftigungsausmaß Euro 5.321,7. Die Bereitschaft zur KV-Überzahlung – in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil – ist vorhanden.

Interessent_innen bewerben sich bitte hier

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.