Assistent_in der Vizerektorin für Lehre I Nachwuchsförderung
Als Karenzvertretung ab 15 Juli bis 31. August 2013 mit 20 Wochenstunden von 1. September 2013 bis voraussichtlich 15. August 2015 im vollen Beschäftigungsausmaß.
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur ehestmöglichen Besetzung:
Assistent_in der Vizerektorin für Lehre I Nachwuchsförderung
Als Karenzvertretung ab 15 Juli bis 31. August 2013 mit 20 Wochenstunden von 1. September 2013 bis voraussichtlich 15. August 2015 im vollen Beschäftigungsausmaß.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die organisatorische und administrative Koordination der Lehrbeauftragung, die Verwaltung der internen Stipendienvergabe, die Betreuung von Projekten des Vizerektorats, die Planung und Verwaltung des Budgets für die Lehrbeauftragten sowie die eigenverantwortliche Organisation des Büros der Vizerektorin für Lehre | Nachwuchsförderung. Wir wenden uns an kommunikative Persönlichkeiten, denen der Umgang mit Lehrenden, Studierenden und Kolleg_innen aus der Verwaltung im Umfeld einer international vernetzten Kunstuniversität Freude macht.
Anstellungsvoraussetzungen
- abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium (Diplom- bzw. MA-Abschluss), vorzugsweise im Bereich der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften
- ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse
- ausgezeichnete MS-Office Kenntnisse
Gewünschte Qualifikationen:
- Genauigkeit und Verlässlichkeit
- Erfahrung in interkultureller Kommunikation, vorzugsweise eigener Studienaufenthalt im Ausland
- Kenntnisse im Datenverwaltungssystem Campus und SAP erwünscht, falls nicht vorhanden, Bereitschaft zur Einarbeitung
- Teamfähigkeit
- Hohe Textkompetenz (Korrespondenz, Protokollierung von Sitzungen, Formulierung von Stellungnahmen)
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IVa beträgt derzeit Euro 2.335,4.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier