UniversitätsassistentIn
als Karenzvertretung am Institut für Konservierung–Restaurierung mit dem Schwerpunkt Konservierung-Restaurierung von Wandmalerei | Architekturoberfläche im halben Beschäftigungsausmaß.
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt die Stelle einer Ersatzkraft zur Ausschreibung:
UniversitätsassistentIn
als Karenzvertretung am Institut für Konservierung–Restaurierung mit dem Schwerpunkt Konservierung-Restaurierung von Wandmalerei | Architekturoberfläche im halben Beschäftigungsausmaß.
Aufnahmebedingungen
Ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Master-(Diplom-)studium oder der Nachweis einer vergleichbaren künstlerisch-wissenschaftlichen Eignung.
Aufgabenbereich
Der Aufgabenbereich umfasst sowohl Lehrtätigkeit in Hinblick auf eine Mitverwendung im zentralen künstlerischen Fach (externe Arbeit, Atelierarbeit / „Conservation Practice“), als auch Verwaltungstätigkeiten wie Projektabwicklung, Organisation und Materialverwaltung. Die Unterstützung bei den Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsaufgaben des Instituts stellt ebenso einen Teil des Aufgabengebietes dar.
Gewünschte Zusatzqualifikationen:
- ausgezeichnete Kenntnisse und ausgedehnte Erfahrung in der Konservierung-Restaurierung von Wandmalerei | Architekturoberfläche
- profunde einschlägige theoretische Kenntnisse zu Material und Technologie
- umfangreiche Erfahrung in der praktischen Umsetzung konservatorisch-restauratorischer Konzepte sowie deren Evaluierung
- reflexive, vermittelnde und kritische Kompetenz in den Bereichen Methodik und Dokumentation
- Nachweis wissenschaftlicher Qualifikation
- Erfahrung in administrativen Agenden ▪IT-Kenntnisse (insbesondere Dokumentation und Bildverarbeitung)
- didaktische Befähigung bzw. Lehrerfahrung
- Teamfähigkeit sowie die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.