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Studienbeihilfebehörde

Die Studienbeihilfe ist eine staatliche Studienförderung an finanziell förderungswürdige Studierende.

Die zwei wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen sind die sogenannte „soziale Förderungswürdigkeit“ (Einkommen der Eltern bzw. Studierenden und Familiensituation) und das Vorliegen eines „günstigen Studienerfolgs“.

Detaillierte Informationen zur Studienbeihilfe für Ihre individuelle Situation erhalten Sie entweder auf der Webseite www.stipendium.at oder in einem Beratungsgespräch bei der Stipendienstelle.